Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit"
Güterverkehrs-, Speditions- und Transportunternehmen haben mit hohen Betriebskosten zu kämpfen. Eine Entlastung bietet hier das Förderprogramm des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM). Jährlich können Sie sich hier bis zu 33.000 € Beihilfen sichern, die nicht zurückgezahlt werden müssen. |
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Was ist das Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit"?
Bei "Umweltschutz und Sicherheit" handelt es sich um ein Förderprogramm des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM). Gefördert werden Unternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen, das heißt ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht, die im Güterverkehr tätig sind und Maßnahmen zur Förderung für Sicherheit und Umweltschutz durchführen. Die Förderung wird als nicht rückzuzahlender Zuschuss gewährt und deckt max. 80 % der tatsächlich entstandenen Kosten, bis maximal 33.000 € Fördersumme, ab.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind:
- Fahrzeugbezogene Maßnahmen
- Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
Das BALM stellt eine sogenannte Positivliste aus, aus welcher förderfähige Maßnahmen beispielhaft zu entnehmen sind. In unserer Sortimentsübersicht "Umweltschutz und Sicherheit vormals De-minimis" haben wir alle förderfähigen Artikel für Sie aufgelistet. Zusätzlich haben wir diese Artikel für Sie in unserem Online-Shop gekennzeichnet.
¹Nur für Kraftfahrzeuge mit EU-Typengenehmigung bis einschließlich 05.07.2022 und einer Erstzulassung bis einschließlich 06.04.2024.
²Der Assistent darf kein Abbiegeassistent sein.
³Arbeitsscheinwerfer müssen fest am Fahrzeug verbaut sein.
*Diese Produkte dürfen nur an Fahrzeugen verbaut werden, die über eine EU-Typengenehmigung bis einschließlich 05.07.2022 und eine Erstzulassung bis einschließlich 06.07.2024 verfügen.
Informationen zur Förderung des BALM im aktuellen Förderprogramm
- Pro schwerem Nutzfahrzeug ab 7,5 Tonnen erhalten Sie einen Fördersatz in Höhe von 2.000 €. Es werden alle Fahrzeuge berücksichtigt, die bis zum 01.12. des Vorjahres auf das Unternehmen zugelassen wurden.
- Der Förderhöchstbetrag beträgt 33.000 € pro Unternehmen.
- Die Förderung deckt höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ab.
- Eine Zuwendung ist erst sicher, wenn ein Zuwendungsbescheid erstellt wurde.
- Maßnahmen sind nur dann förderfähig, wenn Sie spätestens innerhalb von 5 Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides durchgeführt werden.
- Miet-, Leasing- und Beratungsverträge müssen ebenfalls in der 5-Monats-Frist geschlossen werden.
Rechenbeispiel

Beantragung der Zuschüsse innerhalb der Förderung "Umweltschutz und Sicherheit"
Um die Beihilfen zu bekommen, muss ein Antrag gestellt werden. Dabei helfen wir Ihnen mit unserem Partner easysub plus. easysub plus ist ein bundesweit tätiges Energie- und Fördermittelberatungsunternehmen und als solches u.a. auf die ehemalige De-minimis Förderung spezialisiert und wickelt die komplette Förderung ab – von der Antragsstellung bis zur Beantragung der Auszahlung von Fördergeldern. Gerne prüft easysub plus auch im Vorfeld die Förderfähigkeit Ihrer Investitionen!
easysub plus GmbH
Marienbader Platz 1
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
[email protected]
+49 6172 – 886 1000
Melden Sie sich zur Antragsstellung bei Ihrem Außendienst oder Kundencenter oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir unterstützen Sie gerne!
Für die Antragstellung benötigt easysub plus:
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Fahrzeugscheine der zu fördernden Fahrzeuge
- EG–Lizenzen bzw. Transportgenehmigung oder Anmeldung zum Werksverkehr
- Bankverbindung & Kopie des Briefkopfes
- Vertrag
- Vollmacht
Ablauf der Beantragung der Fördermittel
Bitte beachten Sie, dass die Förderperiode 2024 lediglich vom 05.02. bis zum 31.05.2024 läuft.
1. easysub plus übermittelt Ihre Unterlagen an das Bundesamt für Logistik und Mobilität. 2. Sie erhalten von easysub plus ein Kontrollformular, welches die Weiterleitung Ihres Antrags bestätigt. 3. easysub plus übersendet Ihnen den Zuwendungsbescheid. Ab sofort können Sie förderfähige Waren einkaufen. Bitte beachten Sie den Bewilligungszeitraum! easysub plus prüft gerne für Sie vorab Angebote und deren Förderfähigkeit. 4. Nachdem Sie Waren erworben haben, reichen Sie zu den Rechnungen auch die dazu passenden Kontoauszüge, die in der Summe mindestens 2.000 Euro erreichen, bei [email protected] ein. Sie erhalten eine Zwischenauszahlung. |
5. Sie erhalten einen Abrechnungsbescheid. Daraus entnehmen Sie bitte den Betrag, der Ihrem Konto gutgeschrieben wird. Zudem informiert easysub plus Sie über die noch verfügbare Summe. 6. Sie bekommen von easysub plus – vier Wochen vor Fristablauf – eine Erinnerung und die Info, wie hoch Ihre noch verfügbare Restsumme ist. 7. Sie erhalten den Endabrechnungsbescheid des BALM. Mit dieser Information ist Ihre aktuelle Förderperiode offiziell beendet. |
Dieser Service ist für Sie kostenlos!
Es entsteht eine Dienstleistungspauschale i.H.v. 250 € netto je Fahrzeug, für welches Fördermittel beantragt werden. Hofmeister & Meincke übernimmt diese vollständig. Es entstehen Ihnen keinerlei Kosten, sofern Sie Waren für mindestens 70% der für Ihr Unternehmen freigegebenen Fördermittel bei Hofmeister & Meincke ausgeben.
In unserer Kategorie "Umweltschutz und Sicherheit vormals De-minimis" in unserem Webshop finden Sie unser umfangreiches Sortiment aller förderfähigen Artikel. Einen beispielhaften Auszug unserer förderfähigen Sortimente erhalten Sie in unserer aktuellen Broschüre. Dort finden Sie alles Wichtige zu den Beihilfen des BALM auch noch einmal zusammengefasst.
Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich der finalen Prüfung durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität. Stand 02/2024.